Lagefinanzamt

Lagefinanzamt
Finanzamt, in dessen Bezirk ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, ein Grundstück, ein Betriebsgrundstück oder ein Mineralgewinnungsrecht belegen ist (§ 18 I 1 AO).
- Vgl. auch  Betriebsfinanzamt.

Lexikon der Economics. 2013.

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