- Lagefinanzamt
- Finanzamt, in dessen Bezirk ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, ein Grundstück, ein Betriebsgrundstück oder ein Mineralgewinnungsrecht belegen ist (§ 18 I 1 AO).- Vgl. auch ⇡ Betriebsfinanzamt.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Lagefinanzamt — In Deutschland ist als Betriebsfinanzamt dasjenige Finanzamt definiert, das für Grundlagenbescheide („gesonderte Feststellungen“ nach § 180 AO) im Zusammenhang mit Einkünften aus Gewerbebetrieb örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit ist in § 18 … Deutsch Wikipedia
Belegenheitsfinanzamt — ⇡ Lagefinanzamt … Lexikon der Economics
Feststellungsbescheid — Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 Feststellungsbescheid 1.2 Einheitswertbescheid 1.3 Grundsteuermessbescheid 1.4 Gewerbesteuermessbescheid 2 … Deutsch Wikipedia
Grundlagenbescheid — Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 1. Feststellungsbescheid 2 Beispiele für Grundlagenbescheide 3 Anfechtung … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbsteuer (Österreich) — Die Grunderwerbsteuer besteuert Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Sie beträgt grundsätzlich 3,5 %, bei nahen Angehörigen 2 % von der Gegenleistung. Rechtsgrundlage für die Steuer ist das… … Deutsch Wikipedia
Grundsteuer — erhoben als ⇡ Realsteuer mit dem Charakter einer ⇡ Substanzsteuer auf landwirtschaftliche, gewerbliche und Wohn Grundstücken. I. Rechtsgrundlagen:Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBl I 965) m.spät.Änd. II. Steuergegenstand:Der ⇡… … Lexikon der Economics